Allgemeine Geschäftsbedingungen

Kurzfassung (nicht Vertragsbestandteil)
  • Leistungsumfang, Termine, Preise und Deliverables ergeben sich aus dem Angebot und der Auftragsbestätigung.
  • Im Honorar sind – sofern nicht anders vereinbart – zwei Korrekturschleifen je Leistungspaket enthalten; weitere Änderungen werden nach Aufwand verrechnet.
  • Freigaben erfolgen binnen einer Woche; ohne Rückmeldung gilt die Leistung als genehmigt.
  • Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung im vereinbarten Umfang auf den Kunden über; bei 3D-Animationen ist grundsätzlich das gerenderte Endprodukt (Film/Standbild) geschuldet – Produktions- und Projektdateien (z. B. 3D-Modelle, Szenen, Texturen) nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.
  • Fremdleistungen (z. B. Sprecher, Musiklizenzen, Übersetzungen) können erforderlich sein und werden – sofern nicht anders vereinbart – weiterverrechnet.
  • Haftung und Gewährleistung sind in diesen AGB geregelt; Gerichtsstand ist der Sitz der Agentur (Österreich).

1. Geltung und Vertragsabschluss

Diese AGB gelten für alle Leistungen der Agentur, auch wenn nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird. Maßgeblich ist die Fassung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

Unsere Angebote richten sich in der Regel an Unternehmer. Sollte der Kunde Verbraucher im Sinne des KSchG sein, gelten zwingende Verbraucherschutzbestimmungen; einzelne Regelungen dieser AGB können dann nicht oder nur eingeschränkt anwendbar sein.

Abweichungen und Ergänzungen sind nur wirksam, wenn die Agentur sie schriftlich bestätigt. Die AGB des Kunden werden nicht akzeptiert.

Änderungen der AGB werden dem Kunden mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht binnen 14 Tagen schriftlich, gelten sie als vereinbart. Der Kunde wird ausdrücklich auf die Bedeutung seines Schweigens hingewiesen.

Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.


2. Social-Media-Leistungen (nur bei ausdrücklicher Beauftragung)

Social-Media-Leistungen (z. B. Erstellung/Anpassung von Inhalten, Betreuung von Profilen oder Werbemaßnahmen auf Plattformen wie Meta, Instagram, LinkedIn oder TikTok) sind nur Vertragsbestandteil, wenn sie im Angebot oder in der Auftragsbestätigung ausdrücklich vereinbart wurden.

Plattformbetreiber können Inhalte, Profile oder Werbeanzeigen jederzeit – auch ohne Angabe von Gründen – ablehnen, einschränken, entfernen oder sperren. Die Agentur hat darauf keinen Einfluss. Eine Garantie für Freischaltung, Reichweite, Performance oder dauerhafte Verfügbarkeit besteht nicht.

Leistungsgegenstand der Agentur ist die vereinbarte Erstellung/Einrichtung und Übergabe der Inhalte/Assets sowie die im Auftrag beschriebenen Maßnahmen. Ob und wie Inhalte/Anzeigen veröffentlicht werden bzw. ausgespielt werden, entscheidet der jeweilige Plattformbetreiber.

Kommt es zu Beschwerden Dritter, Richtlinienänderungen, Sperren oder technischen Einschränkungen, kann die Wiederherstellung oder Anpassung Zeit in Anspruch nehmen und liegt teilweise außerhalb des Einflussbereichs der Agentur. Ein dadurch entstehender Mehraufwand wird – sofern die Ursache nicht von der Agentur zu vertreten ist – nach Aufwand verrechnet.


3. Konzept- und Ideenschutz
Pitching-Vertrag

Wird die Agentur vor Vertragsabschluss eingeladen, ein Konzept zu erstellen, entsteht bereits durch Einladung und Annahme ein Pitching-Vertrag, dem diese AGB ebenfalls zugrunde liegen.

Schutz der Ideen

Alle im Konzept enthaltenen Ideen – auch jene ohne urheberrechtliche Werkhöhe (z. B. Werbeschlagwörter, Texte, Grafiken) – sind geschützt. Der potenzielle Kunde darf diese Ideen nicht ohne die Zustimmung der Agentur verwenden.

Hat der Kunde eine präsentierte Idee bereits vorher selbst entwickelt, muss er dies binnen 14 Tagen nach der Präsentation per E-Mail mit Nachweisen mitteilen. Andernfalls gilt die Idee als neu und von der Agentur entwickelt.

Entschädigung

Der potenzielle Kunde kann sich durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung (zzgl. 20 % USt.) von seinen Verpflichtungen befreien. Die Befreiung gilt erst nach vollständigem Zahlungseingang.


4. Leistungsumfang und Mitwirkungspflichten

Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Agenturvertrag, der Auftragsbestätigung und dem Briefingprotokoll. Innerhalb dieses Rahmens hat die Agentur Gestaltungsfreiheit. Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

Freigaben

Der Kunde hat alle Leistungen der Agentur (Entwürfe, Dateien, Abdrucke etc.) innerhalb einer Woche zu prüfen und freizugeben. Ohne Rückmeldung innerhalb dieser Frist gilt die Leistung als genehmigt.

Informationspflichten des Kunden

Der Kunde stellt der Agentur rechtzeitig alle notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung. Mehraufwand durch fehlerhafte oder nachträglich geänderte Angaben trägt der Kunde.

Der Kunde ist verpflichtet, alle zur Verfügung gestellten Materialien (Fotos, Logos etc.) selbst auf Urheber- und Markenrechte Dritter zu prüfen und zu garantieren, dass diese frei von Rechten Dritter sind. Die Agentur haftet hierfür nicht.


5. Revisionsschleifen und Änderungswünsche

Im vereinbarten Honorar sind zwei Korrekturschleifen je Leistungspaket enthalten. Als Korrekturschleife gilt eine zusammengefasste Rückmeldung des Kunden auf eine vollständige Entwurfsversion.

Jede weitere Korrekturschleife sowie inhaltliche Änderungen, die über die ursprüngliche Briefingvorgabe hinausgehen, werden nach dem vereinbarten Stundensatz oder nach gesondertem Angebot verrechnet.

Grundlegende inhaltliche Neuausrichtungen nach bereits erfolgter Freigabe durch den Kunden gelten nicht als Korrektur, sondern als neuer Leistungsauftrag und werden entsprechend honoriert.


6. Beauftragung Dritter (Fremdleistungen)

Die Agentur kann zur Leistungserbringung geeignete Dritte heranziehen (z. B. Sprecher, Übersetzer, Programmierer, Musiklizenzanbieter, Renderdienstleister) und deren Qualifikation sorgfältig auswählen.

Beauftragt die Agentur solche Dritte in eigenem Namen, handeln sie als Erfüllungsgehilfen der Agentur. Beauftragt die Agentur Dritte im Namen und auf Rechnung des Kunden oder vermittelt sie einen direkten Vertrag zwischen Kunde und Drittem, kommt das Vertragsverhältnis direkt zwischen Kunde und Drittem zustande; in diesem Fall sind diese Dritten keine Erfüllungsgehilfen der Agentur.

Fremdleistungen werden – sofern nicht anders vereinbart – an den Kunden weiterverrechnet. Die Agentur ist berechtigt, für Fremdleistungen angemessene Vorschüsse zu verlangen.


7. Termine und Fristen

Genannte Liefer- und Leistungsfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart.

Bei Verzögerungen infolge höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Ereignisse verlängern sich die Fristen entsprechend. Dauern solche Hindernisse länger als 2 Monate, können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten.

Bei sonstigem Verzug der Agentur muss der Kunde zuerst eine schriftliche Nachfrist von mindestens 14 Tagen setzen, bevor er vom Vertrag zurücktreten kann. Schadensersatz für Verzug ist ausgeschlossen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.


8. Vorzeitige Vertragsauflösung
Auflösung durch die Agentur

Die Agentur kann den Vertrag aus wichtigem Grund sofort auflösen, insbesondere wenn:

  • der Kunde die Auftragsausführung schuldhaft unmöglich macht oder trotz Nachfrist verzögert,
  • der Kunde wesentliche Vertragspflichten (z. B. Zahlung) trotz schriftlicher Abmahnung und Nachfrist von 14 Tagen nicht erfüllt,
  • berechtigte Bonitätszweifel bestehen und der Kunde keine Vorauszahlung oder Sicherheit leistet.
Auflösung durch den Kunden

Auch der Kunde kann den Vertrag aus wichtigem Grund auflösen, wenn die Agentur trotz schriftlicher Abmahnung und angemessener Nachfrist (mind. 14 Tage) gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt.


9. Laufzeit und ordentliche Kündigung (Betreuungsverträge)

Laufende Betreuungsverträge (Retainer) werden auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern keine feste Laufzeit vereinbart wurde.

Beide Parteien können einen laufenden Betreuungsvertrag mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende schriftlich kündigen.

Das Recht zur vorzeitigen Auflösung aus wichtigem Grund (siehe Punkt 8) bleibt davon unberührt.

Bei Kündigung eines laufenden Vertrages bleiben alle bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachten Leistungen honorarpflichtig. Bereits beauftragte Drittleistungen (z. B. Mediabuchungen) gehen mit Wirksamwerden der Kündigung auf den Kunden über, sofern eine Stornierung nicht mehr möglich ist.


10. Honorar

Der Honoraranspruch entsteht mit der Erbringung der jeweiligen Leistung. Die Agentur kann Vorschüsse verlangen.

Das vereinbarte Honorar ist ein Nettohonorar zzgl. gesetzlicher USt. Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sowie alle Barauslagen werden gesondert verrechnet.

Kostenvoranschläge sind unverbindlich.

Werden Arbeiten vom Kunden nicht zur Ausführung gebracht, gebührt der Agentur dennoch das vereinbarte Entgelt. Mit dieser Zahlung erwirbt der Kunde keine Nutzungsrechte an bereits erbrachten Leistungen. Nicht ausgeführte Konzepte und Unterlagen sind der Agentur zurückzustellen.


11. Zahlung und Eigentumsvorbehalt

Rechnungen sind sofort und ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Bei Zahlungsverzug gelten gesetzliche Verzugszinsen (unternehmerische Geschäfte). Zusätzlich sind Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen (mind. 20,00 € je Mahnung sowie die Kosten für eine anwaltliche Mahnung).

Die Agentur kann bei Zahlungsverzug alle offenen Forderungen aus anderen Verträgen sofort fällig stellen und weitere Leistungen zurückhalten, bis der offene Betrag beglichen ist.

Bei vereinbarten Ratenzahlungen kann die Agentur bei Verzug die sofortige Zahlung der gesamten Restschuld verlangen.

Eine Aufrechnung mit den eigenen Forderungen des Kunden ist nur möglich, wenn diese von der Agentur schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt wurden.


12. Eigentum und Urheberrecht

Alle Leistungen der Agentur (inkl. Präsentationen, Entwürfe und Konzepte) bleiben Eigentum der Agentur. Der Kunde erwirbt durch vollständige Bezahlung das Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck.

Lieferumfang bei 3D-Computeranimationen

Sofern nicht anders vereinbart, schuldet die Agentur dem Kunden ausschließlich das im Angebot definierte Endprodukt (z. B. gerenderter Film im vereinbarten Format/Codec und in der vereinbarten Auflösung sowie gegebenenfalls Standbilder).

Produktions- und Quelldateien sind nicht Vertragsbestandteil. Dazu zählen insbesondere 3D-Modelle, Szenen- und Projektdateien, Rigging, Texturen/Materialien, Simulationen/Caches, Render-Setups, Compositing-/Schnittprojekte sowie sonstige Arbeitsdateien („Produktionsdaten“).

Der Kunde erwirbt mit dem Honorar das Nutzungsrecht am Endprodukt („das Bild“), nicht an den zur Herstellung verwendeten Werkzeugen („der Pinsel“). Eine Herausgabe oder Übertragung von Produktionsdaten erfolgt nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung und – soweit lizenzrechtlich zulässig – gegen gesonderte Vergütung.

Der Kunde darf im Rahmen des vereinbarten Nutzungszwecks Standbilder (Frames) aus dem gelieferten Film entnehmen und verwenden, sofern dadurch keine Rechte Dritter verletzt werden.

Soweit im Endprodukt fremdlizenzierte Bestandteile enthalten sind (z. B. Sprecher, Musik, Stockmaterial, Schriftarten), richtet sich deren Nutzung nach den jeweiligen Lizenzbedingungen; eine isolierte Weitergabe oder Wiederverwendung einzelner Bestandteile ist nicht geschuldet.

Änderungen, Bearbeitungen oder Weiterentwicklungen des Endprodukts durch den Kunden oder Dritte, die über rein technische Anpassungen ohne inhaltliche Veränderung (z. B. Umcodierung/Formatwechsel, Skalierung) hinausgehen, bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung der Agentur (und ggf. des Urhebers).

Jede Nutzung über den vereinbarten Zweck hinaus erfordert die Zustimmung der Agentur sowie eine gesonderte Vergütung.

Bei widerrechtlicher Nutzung schuldet der Kunde das Doppelte des angemessenen Honorars.


13. Digitale Konten, Zugänge und Domains (nur bei ausdrücklicher Beauftragung)
Eigentumsregelung

Alle digitalen Konten, Profile und Werbezugänge (z. B. Meta Business Manager, Google Ads, Instagram-Accounts, Domains), die die Agentur im Auftrag des Kunden anlegt oder verwaltet, werden grundsätzlich im Namen und auf Rechnung des Kunden geführt.

Die Agentur empfiehlt dem Kunden ausdrücklich, stets Inhaber der primären Zugangsdaten (Admin-Zugang) zu bleiben und der Agentur lediglich die für die Leistungserbringung notwendigen Nutzerrechte einzuräumen.

Bei Vertragsende

Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses übergibt die Agentur dem Kunden auf Verlangen sämtliche Zugangsdaten und Administrationsrechte, die für die weitere Nutzung der im Auftrag des Kunden erstellten oder verwalteten Konten erforderlich sind.

Konten, Profile oder Domains, die die Agentur auf eigene Kosten und im eigenen Namen angelegt hat (z. B. zu Testzwecken), bleiben Eigentum der Agentur, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Drittanbieter-Konten und Budgets

Werbezugänge bei Drittanbietern (z. B. Meta, Google) können eigene Nutzungsbedingungen und Haftungsregelungen enthalten. Der Kunde erkennt an, dass die Agentur keinen Einfluss auf Kontoschließungen oder -sperrungen durch diese Plattformbetreiber hat.

Mediazugaben und -budgets, die direkt beim Kunden hinterlegt sind oder von der Agentur vorfinanziert wurden, sind im Falle einer Kündigung sofort abzurechnen. Noch nicht verbrauchte, von der Agentur vorfinanzierte Budgets sind vom Kunden unverzüglich zu erstatten.


14. Einsatz von KI-Tools

Die Agentur kann zur Erbringung ihrer Leistungen KI-gestützte Werkzeuge (z. B. zur Text-, Bild- oder Konzeptunterstützung) einsetzen. Der Einsatz erfolgt nach professionellem Ermessen und dient der Effizienz und der Qualitätssicherung.

Soweit externe KI-Dienste eingesetzt werden, achtet die Agentur auf einen angemessenen Schutz vertraulicher Informationen. Der Kunde kann den Einsatz bestimmter KI-Tools oder externer KI-Dienste vor der Auftragserteilung schriftlich ausschließen; daraus resultierender Mehraufwand kann gesondert verrechnet werden.

Haftung und Rechte

KI-gestützte Ergebnisse können unvollständig oder fehlerhaft sein und sind vor Veröffentlichung oder Produktion durch den Kunden zu prüfen und freizugeben. Der Kunde bleibt für die rechtliche Zulässigkeit der final verwendeten Inhalte verantwortlich (insbesondere im Hinblick auf Urheber-, Marken-, Wettbewerbs- und Persönlichkeitsrecht).

Die Agentur übernimmt keine Haftung für Rechtsverletzungen, die ausschließlich auf vom Kunden beigestellten Inhalten, Vorgaben oder Freigaben beruhen. Für Hinweise auf erkennbare Risiken im Rahmen einer üblichen Grobprüfung bleibt Punkt 17/18 unberührt.


15. Vertraulichkeit
Pflichten der Agentur

Die Agentur verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt gewordenen Informationen, Daten und Unterlagen des Kunden vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, sofern dies nicht zur Vertragserfüllung erforderlich ist oder der Kunde ausdrücklich zustimmt.

Diese Vertraulichkeitspflicht gilt über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus, solange die betreffenden Informationen nicht allgemein bekannt sind.

Pflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, alle ihm von der Agentur zur Verfügung gestellten Unterlagen, Konzepte, Methoden und Arbeitsergebnisse vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, sofern keine ausdrückliche Zustimmung der Agentur vorliegt.


16. Referenzhinweise und Kennzeichnung

Die Agentur darf auf allen Werbemitteln auf sich und den Urheber hinweisen.

Die Agentur darf den Kunden (Name, Logo) als Referenz auf ihrer Website und in eigenen Werbemitteln nennen – solange der Kunde dies nicht schriftlich widerruft.


17. Gewährleistung

Mängel müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen nach der Lieferung, berichtet werden. Leistung, schriftlich gemeldet werden. Verdeckte Mängel sind binnen 8 Tagen nach deren Entdeckung zu rügen. Ohne fristgerechte Mängelrüge gilt die Leistung als genehmigt.

Bei berechtigten Mängeln hat der Kunde Anspruch auf Verbesserung oder Austausch. Ist eine Verbesserung unmöglich oder unverhältnismäßig aufwändig, stehen dem Kunden Wandlung oder Minderung zu.

Die Überprüfung der Leistung auf rechtliche Zulässigkeit (Wettbewerbs-, Marken- und Urheberrecht etc.) obliegt dem Kunden. Die Agentur ist nur zur Grobprüfung verpflichtet.

Gewährleistungsfrist: 6 Monate ab Lieferung/Leistung. Das Rückgriffsrecht gemäß § 933b ABGB erlischt 1 Jahr nach der Lieferung.


18. Gewährleistung

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Agentur nicht für Sach- oder Vermögensschäden – weder für unmittelbare noch für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Verzugsschäden. Das Vorliegen grober Fahrlässigkeit muss der Geschädigte nachweisen.

Die Agentur haftet nicht für Klagen Dritter, die aufgrund ihrer Leistungen gegen den Kunden erhoben werden, sofern sie ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist. Der Kunde hält die Agentur diesbezüglich schad- und klaglos.

Schadenersatzansprüche verjähren in 6 Monaten ab Schadenskenntnis, spätestens jedoch 3 Jahre nach der Verletzungshandlung. Der Schadenersatz ist der Höhe nach auf den Netto-Auftragswert begrenzt.


19. Datenschutz

Die Agentur verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden bzw. seiner Ansprechpartner (insbesondere Name/Firma, Kontaktdaten, Geschäftsanschrift, UID/Bankverbindung sowie projektbezogene Kommunikations- und Vertragsdaten) zur Angebotserstellung, Vertragsabwicklung, Kommunikation, Abrechnung und Dokumentation der Geschäftsbeziehung.

Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertrag bzw. vorvertragliche Maßnahmen) sowie – soweit erforderlich – Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an einer ordnungsgemäßen Geschäftsabwicklung).

Weitere Informationen (u. a. zu Speicherdauer, Empfängern und Betroffenenrechten) finden Sie in unserer Datenschutzerklärung auf unserer Website.


20. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt österreichisches materielles Recht unter Ausschluss von Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.

Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur. Als Gerichtsstand gilt das sachlich zuständige Gericht am Sitz der Agentur. Die Agentur kann den Kunden auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand klagen.

Soweit in diesen AGB personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form stehen, beziehen sie sich auf Frauen und Männer gleichermaßen.